Steuerzahler aufscheuchen
November 6, 2008
Weshalb erst den Einkommensteuerbescheid übersenden, wenn man den Steuerzahler gleich mit einer Vollstreckungsankündigung aufscheuchen kann! So muss es sich das Finanzamt Erfurt gedacht haben. Acht angeblich unbezahlte Posten reiht die Drohung auf, die ich aus meinem Briefkasten zog in Erwartung, endlich den Einkommensteuerbescheid für 2007 erhalten zu haben. Angeblich bin ich Einkommensteuer schuldig geblieben. Weiterhin Vorauszahlungen für 2008, auch Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer habe ich angeblich noch nicht bezahlt. Garniert das Ganze mit Säumniszuschlägen und zusammenaddiert eine Summe, die geeignet ist, den Steuerschuldner ehrlich zu beunruhigen. Ein Anruf bringt nach einer halbwegs schlaflosen Nacht Klarheit. Der Computer des Geldamtes sagt, dass ich gar nichts schuldig bin. Da freute ich mich schon. Ob die jetzt vielleicht überhaupt nix mehr haben wollen von meinem Geld? Natürlich weit gefehlt. Wer arbeitet, der muss Steuern zahlen. Und die Bankenmisere. Offenbar handelt es sich aber um ein Versehen. Das mit der Vollstreckungsankündigung meine ich. Jetzt darf ich auf ein Schreiben hoffen, das die Vollstreckungsankündigung für Null und nichtig erklären wird. Und auf meinen Steuerbescheid für 2007. Zahlen muss ich’s ja doch. Ohne Säumniszuschlag. Froh kann ich da sein. Auch darüber, dass ich noch nicht meine neue lebenslange Steuernummer – elfstellig – angeben musste. Der Schriebs mit der Nummer ist mir nämlich beim Papieresortieren unerreichbar unter’s Sofa gerutsch.